(Stand: 06.10.2023)
1. Anwendungsbereich
1.1
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von About Brand Communication GmbH (ABC) im Auftrag ihrer Kunden erbrachten Lieferungen und Leistungen. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil eines jeden Auftrages zwischen dem Kunden und ABC. Abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von ABC vorab schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden seitens ABC nicht ausdrücklich widersprochen wurde oder ABC Waren oder Dienstleistungen des Kunden vorbehaltlos angenommen hat.
1.2
Der konkrete Umfang eines Auftrages, der von ABC für einen Kunden erbracht wird, wird mit Einzelaufträgen (z.B. bestätigter Kostenvoranschlag) abgerufen. Diese AGB gelten ergänzend zu solchen Aufträgen. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Auftrag hat der Inhalt des jeweiligen Auftrages stets Vorrang.
1.3
ABC erbringt ihre Leistungen im Rahmen eines konkreten Auftrages auf Basis von Briefings, die vom Kunden an ABC übergeben und erläutert werden. Das Briefing stellt für ABC die verbindliche Arbeitsgrundlage dar. Wird das Briefing mündlich erteilt, wird der entsprechende Beschlussbericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage.
2. Arbeitsablauf
2.1
ABC übergibt dem Kunden nach jeder Besprechung innerhalb von drei Werktagen Beschlussberichte. Diese sind für die weitere Bearbeitung von Projekten für ABC bindend, sofern diesen nicht innerhalb einer Frist von weiteren drei Arbeitstagen schriftlich durch den Kunden widersprochen wird. In Eilfällen kann eine kürzere Frist vereinbart werden.
2.2
Erteilt ABC im Rahmen der an ABC von einem Kunden erteilte Aufträge an Dritte (z.B. Druckereien, Bartender, DJ etc.), erfolgt dies ausschließlich im Auftrag und Namen und auf Rechnung des Kunden. Die Bezahlung des Dritten erfolgt direkt durch den Kunden und nicht durch ABC. Erfolgt die Beauftragung ausnahmsweise im Namen von ABC, ist ABC jederzeit berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Im Innenverhältnis handelt ABC dabei im Namen und auf Rechnung des Kunden, auch wenn ABC nach außen im eigenen Namen auftritt.
2.3
Für sämtliche Aufträge, die ABC an Dritte vergibt, übermittelt ABC einen Kostenvoranschlag an den Kunden. ABC beginnt mit der Beauftragung erst, wenn der Kostenvoranschlag vom Kunden genehmigt wurde.
2.4
Arbeitsunterlagen sowie alle im Zusammenhang mit einem Auftrag zugänglich werdenden Informationen der ABC hat der Kunde streng vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflicht nach dem vorstehenden Satz besteht nur dann nicht, wenn und soweit die betreffenden Informationen nachweislich allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden des Kunden allgemein bekannt werden oder rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder werden oder bei dem Kunden bereits vorhanden sind. Für das Vorliegen der Ausnahmegründe von der Geheimhaltungsverpflichtung ist der Kunde vollumfänglich darlegungs- und beweislastpflichtig. Die Geheimhaltungspflicht endet spätestens drei Jahre nach Auftragsabschluss.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1
Der Kunde wird ABC alle benötigten für die Ausführung und Umsetzung des jeweiligen Auftrages notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. ABC darf sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit aller dieser Informationen verlassen.
3.2
Der Kunde wird ABC rechtzeitig und in Form von Briefings über geplante Maßnahmen und die zur Verfügung stehenden Budgets sowie über Änderungen informieren. Weisungen an ABC erteilt der Kunde schriftlich.
3.3
Der Kunde wird seine Weisungen und Genehmigungen so rechtzeitig erteilen, dass der Arbeitsablauf von ABC nicht beeinträchtigt wird und ABC in der Lage ist, Folgearbeiten pünktlich und ohne Mehrkosten oder Qualitätseinbußen zu erbringen. Mehrkosten und Zeitverschiebungen, die aufgrund verspäteter Freigaben entstehen, hat stets der Kunde zu tragen.
4. Vergütung
4.1
Der jeweils vereinbarte Auftragspreis ist verbindlich und beinhaltet nur Eigenleistungen von ABC. Entstehen ABC durch Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden nachträglich Mehrkosten, so sind diese vom Kunden zu tragen; ABC stellt hierüber eine separate Rechnung. Nebenkosten (z.B. Verpackung, Porto etc.) und Fremdleistungen (z.B. Raummiete, Versicherungskosten etc.) werden dem Kunden weiterberechnet. Angemessene und übliche Reisekosten, die ABC im Rahmen der Erfüllung des Auftrages entstehen, trägt der Kunde. Steuern, Abgaben an Verwertungsgesellschaften (VG Wort, GEMA etc.), nutzungsrechtliche Abgeltungen, Zollkosten sowie Künstlersozialversicherungsabgaben trägt der Kunde, auch wenn diese nachträglich erhoben werden.
4.2
Für alle Rechnungen von ABC besteht ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungserhalt. Skonti werden nicht gewährt.
5. Urheberrechtliche Nutzungsrechte, einschließlich Leistungsschutzrechte
5.1
Bestehen an den im Rahmen eines Auftrages erbrachten Leistungen Urheberrechte oder sonstige Rechtspositionen, so richtet sich der Umfang der von ABC auf den Kunden zu übertragenden Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen nach der jeweiligen Vereinbarung im Einzelfall und im Übrigen nach den Vorgaben von § 31 Absatz 5 UrhG. Etwaig von ABC entstehenden Quelldateien sind nur dann von der Nutzungsrechteeinräumung umfasst, wenn dies im Fall von Individualprogrammierungen im Einzelfall vorab explizit gebrieft bzw. vereinbart wurde.
5.2
Ist ABC auf Nutzungsrechte des Kunden (z.B. an Fotos, Kundenname- und Logo etc.) zur Durchführung und Umsetzung eines Auftrages angewiesen, so werden diese Rechte in dem Umfang auf ABC übertragen, wie dies der jeweilige Auftrag erfordert.
5.3
Die Weiterübertragung oder Sublizenzierung der an den Kunden übertragenen Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ABC; ausgenommen hiervon ist die Abtretung oder Lizenzierung an Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG innerhalb eines Konzerns sowie Vertriebspartner des Kunden. Überträgt der Kunde Unterlizenzen – unabhängig davon, ob die Lizenzübertragung gegenüber Dritten oder innerhalb eines Konzerns oder an Vertriebspartner des Kunden erfolgt – fallen diese in jedem Falle mit Beendigung der Hauptlizenz (ABC und dem Kunden) vollumfänglich an ABC zurück. Der Kunde hat dies in entsprechenden Vereinbarungen sicherzustellen.
5.4
Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht zur Ausführung freigegebene Entwürfe verbleiben bei ABC. Nutzungsrechte gehen erst nach Ausgleich aller auf die jeweilige Leistung entfallenden finanziellen Verpflichtungen des Kunden gegenüber ABC vollständig auf den Kunden über.
5.5
Urhebernutzungs- und Leistungsschutzrechte an Fremdleistungen (Modelle, Fotografen usw.) werden nach Vorgaben des Kunden in dessen Namen und auf dessen Rechnung erworben. ABC wird in allen Fällen, in denen ein derartiger Anspruch eines Dritten erkennbar wird, rechtzeitig vor der Verwendung des hiervon betroffenen Materials dem Kunden Kenntnis geben und eine Genehmigung einholen bzw. nach Weisung des Kunden handeln.
5.6
ABC ist berechtigt, ihre Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung und Teilnahme an Wettbewerben der Werbebranche zeitlich und räumlich unbeschränkt sowie unentgeltlich zu nutzen, sofern dadurch keine Geheimhaltungsinteressen des Kunden berührt werden.
6. Haftung
6.1
Die Haftung von ABC, ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten, d.h. solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf) sowie der Verletzung von Gesundheit, Leib und Leben oder aus dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung von ABC, ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf den Ausgleich des nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Schadens. ABC haftet nicht für entgangenen Gewinn.
6.2
Für die ordnungsgemäße Erfüllung von Aufträgen an Dritte, die keine Erfüllungsgehilfen von ABC sind, übernimmt ABC keine Haftung; etwas anderes gilt lediglich in Bezug auf die Auswahl- und Überwachungspflichten von ABC. Auf Verlangen des Kunden wird ABC alle ihr etwaig zustehenden Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten an den Kunden abtreten und diesen bei der Durchsetzung der Ansprüche angemessen unterstützen.
6.3
ABC verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze der Werbe- bzw. Marketingbranche durchzuführen. Mit dieser Sorgfaltspflicht steht ABC dafür ein, dass die von ABC realisierten Aufträge nicht gegen Rechte Dritter verstoßen, sofern kein anderslautender Hinweis erfolgt ist; im Übrigen liegt die wettbewerbsrechtliche Haftung für eine rechtliche Zulässigkeit beim Kunden. ABC wird den Kunden rechtzeitig auf – für einen ordentlichen Werbekaufmann erkennbare – rechtliche Risiken hinweisen. Hält ABC für den durchzuführenden Auftrag eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person (z.B. Anwalt) für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten, sofern der Kunde eine solche Prüfung nicht selbst veranlassen möchte.
6.4
ABC haftet nicht für Werbeaussagen des Kunden bezüglich etwaiger Produkteigenschaften. ABC haftet außerdem nicht für die Zulässigkeit einer Nutzung ihrer Arbeitsergebnisse außerhalb des jeweiligen Auftragsgebietes oder für andere als vereinbarte Zwecke. Darüber hinaus haftet ABC nicht für Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster- oder sonstige Schutzfähigkeit der von ihr erbrachten Leistungen. Werden im Rahmen des Auftrages Marken entwickelt, so übernimmt ABC keine abschließende Prüfung der Markenfähigkeit i.S.d. MarkenG. ABC veranlasst eine solche auf Wunsch und Kosten des Kunden, sofern der Kunde diese Prüfung nicht selbst vornimmt.
6.5
ABC stellt den Kunden von einer berechtigten Inanspruchnahme durch Dritte frei, deren Rechte entgegen Ziffer 6.2 verletzt wurden. Der Kunde stellt ABC von eigenen sowie Ansprüchen Dritter frei, wenn ABC auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl ABC dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen oder die Möglichkeit der Verletzung von Rechten Dritter mitgeteilt hat. Gleiches gilt für die Zulässigkeit der Bewerbbarkeit der Marken, Waren und/oder Dienstleistungen sowie der Sachaussagen über die Produkte und Leistungen des Kunden, soweit diese von ihm stammen. Der Kunde stellt ABC von allen Ansprüchen von Urhebern und leistungsschutzberechtigten Dritten nach §§ 32, 32 a ff. UrhG frei, sofern diese von ABC auf Weisung des Kunden beauftragt wurden. Eine Freistellung umfasst jeweils auch die Kosten für eine notwendige und angemessene Rechtsverteidigung der jeweiligen Partei.
6.6
Alle Ansprüche des Kunden gegen ABC unterliegen einer Verjährung von zwölf Monaten. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden sowie Ansprüche wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie Ansprüche wegen der Verletzung von Gesundheit, Leib und Leben. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
6.7
Der Kunde kann nur mit Ansprüchen von ABC aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt auch in Bezug auf Zurückbehaltungsrechte, insbesondere eines Herausgabeanspruchs des Kunden gegenüber ABC.
6.8
Die Abtretung von aus oder in Zusammenhang mit dem Auftrag entstandene Rechte des Kunden dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch ABC abgetreten werden.
6.9
Der Kunde verzichtet in jedem Fall auf Maßnahmen im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes bei Meinungsverschiedenheiten der Parteien über die Auslegung und Durchführung eines Auftrages und/oder die Auswertung der Leistung durch ABC.
7. Lieferung
7.1
Sollte ABC Liefertermine und -fristen überschreiten, wird ABC den Kunden unter Nennung der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Lieferung benachrichtigen. Sollte der Kunden Schadensersatz verlangen und/oder den Rücktritt erklären, wird stets der fruchtlose Ablauf einer zuvor gesetzten angemessenen Nachfrist vorausgesetzt.
7.2
Der Lauf der Fristen wird gehemmt, wenn nach Erteilung des Auftrages Änderungswünsche des Kunden zu einer nicht unerheblichen Änderung des Terminplanes führen. Die Parteien werden daraufhin einen angepassten Terminplan erstellen.
7.3
Erfüllungsort ist, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde, der Sitz von ABC. Lieferungen an einen anderen Ort als den Erfüllungsort wird ABC auf Kosten und Gefahr des Kunden vornehmen.
7.4
Öffentliche Ingebrauchnahme und/oder Zahlung der entsprechenden Leistung seitens des Kunden stellen eine Abnahme dar. Einer Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde das abnahmefähige Werk nicht, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Frist gesetzt bzw. vereinbart wurde, innerhalb einer Frist von zehn Werktagen nach Lieferung abnimmt.
7.5
Als mangelhaft gelten nur grob unsachgemäße oder unsauber ausgeführte Lieferungen und Leistungen sowie solche, bei denen die gestellten Aufgaben und die gewünschte Gestaltung gänzlich außer Acht gelassen und/oder von Weisungen grob abgewichen worden ist, oder die nicht den Regeln der Technik entsprechen.
7.6
ABC wird alle Unterlagen des Kunden für die Dauer von zwölf Monaten nach Lieferung aufbewahren und anschließend auf Wunsch dem Kunden zur Verfügung stellen. Sollte der Kunde den Wunsch zur Aushändigung der Unterlagen nicht vor Ablauf der Zwölfmonatsfrist schriftlich oder in Textform äußern, ist ABC berechtigt, die Unterlagen auf Kosten des Kunden zu vernichten.
8. Vertraulichkeit/ Datenschutz
8.1
Alle Informationen und alle Unterlagen, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden und die nicht bereits allgemein bekannt sind oder bei dem Kunden bereits vorhanden waren, sind streng vertraulich zu behandeln, auch nach Erfüllung oder sonstiger Beendigung des Vertrages. Der Kunde wird aus den vertraulichen Informationen keine Rechte in Bezug auf die Anmeldung von Schutzrechten oder den Schutz von geistigem Eigentum ableiten. Für das Vorliegen der Ausnahmegründe von der Geheimhaltungsverpflichtung ist der Kunde vollumfänglich darlegungs- und beweislastpflichtig.
8.2
Der Kunde hat diese Vertraulichkeitsverpflichtung allen seinen Mitarbeitern, Unterauftragnehmern etc. aufzuerlegen, die an der Ausführung des Auftrags beteiligt sind.
8.3
ABC verpflichtet sich, die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in seiner jeweils aktuellen Fassung zu beachten und einzuhalten. ABC sichert zu, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu überwachen.
9. Rücktritt/ Kündigung
9.1
ABC kann insbesondere dann vom Auftrag zurücktreten oder den Auftrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrages dadurch in Frage gestellt ist, dass der Kunde seine Zahlungen nicht nur vorübergehend eingestellt hat, der Kunde seinen Geschäftsbetrieb oder einen wesentlichen Teil seines Geschäftsbetriebes eingestellt hat oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Beitreibung von Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag erfolglos geblieben sind. Die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt und außerordentliche Kündigung bleiben hiervon unberührt. Eine Kündigung hat stets schriftlich zu erfolgen.
9.2
Im Falle der Beendigung des Vertrages werden alle mit Genehmigung des Kunden geschlossenen Verträge von ABC ordnungsgemäß abgewickelt, abgerechnet und vom Kunden entsprechend dem Arbeitsauftrag bzw. etwaigen Ergänzungsvereinbarungen vergütet. Die Parteien werden sich – sofern notwendig – über den gemeinsamen Außenauftritt gütlich verständigen und abstimmen.
10. Schlussbestimmungen
10.1
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Abweichende oder ergänzende individualvertragliche Regelungen zu diesen AGB oder des erteilten Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und gelten ausschließlich für den jeweiligen Auftrag. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel.
10.2
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB oder des Auftrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der AGB oder des Auftrages im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
10.3
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von ABC, es sei denn, dass vom Gesetz zwingend ein anderer Ort vorgeschrieben ist. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.4
Sofern nach diesen AGB ein Schriftformerfordernis besteht, ist dieses auch durch E-Mail, Telefax oder DocuSign erfüllt, ausgenommen jedoch bei Kündigungen (Ziffer 9.1) sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB (Ziffer 10.1), die stets dem Schriftformerfordernis nach § 126 Absatz 2 BGB zu entsprechen haben.